Elternpflegschaft

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung. Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW)

Schulpflegschaftsvorsitzende im Schuljahr 2024/2025:

Frau Dr. Klauer, Q2    jklauer@web.de

Stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende im Schuljahr 2024/2025:

Frau Barkoff-Pleines, EF

Frau Moskai, 9e samos2684@aol.de