Rechtliche Rahmenbedingungen

Diagramm "Chronologie der Digitalisierung" QUA-LiS NRW, CC-BY-SA 40 [1]

2016: KMK-Strategie

Im Jahr 2016 veröffentlichte die Kultusministerkonferenz (KMK) eine umfassende Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“[2]. Diese Strategie legte den Grundstein für eine bundesweite Entwicklung in Richtung digitaler Bildung und skizzierte die notwendigen Kompetenzen und Infrastrukturen, die für die Bildung im digitalen Zeitalter erforderlich sind. Der Fokus lag auf der Vermittlung digitaler Kompetenzen, die sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte fit für die digitale Welt machen sollten.

2017: DigCompEdu

2017 folgte die Einführung des europäischen Kompetenzrahmens „DigCompEdu“[3] (Europäischer Rahmenplan für die digitale Kompetenz von Lehrenden) für digitale Bildung, der sich speziell an Lehrkräfte richtete. Dieses Modell diente dazu, Lehrpersonen in ihrer digitalen Kompetenz weiterzubilden und zu unterstützen. Ziel war es, Lehrkräfte dabei zu unterstützen, digitale Werkzeuge und Inhalte didaktisch sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und ihre digitale Kompetenz systematisch zu erweitern.

2018: Medienkompetenzrahmen NRW

Mit dem Medienkompetenzrahmen NRW[4] wurde 2018 ein landesspezifischer Rahmen geschaffen, der die Vermittlung von Medienkompetenzen in den Schulen regelt. Die sechs Kompetenzen des Medienkompetenzrahmens NRW (MKR NRW) sollen Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen der digitalen Welt vorbereiten und eine fundierte Medienbildung gewährleisten:

  1. Bedienen und Anwenden: Grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Geräten und Anwendungen, wie das Bedienen und Konfigurieren von Hardware und Software,
  2. Informieren und Recherchieren: Kompetenzen zur gezielten Informationssuche, zum Bewerten von Informationsquellen und zur Verarbeitung gefundener Informationen,
  3. Kommunizieren und Kooperieren: Die Fähigkeit, digitale Medien zur Kommunikation und Zusammenarbeit zu nutzen, einschließlich der Beachtung sozialer und rechtlicher Normen,
  4. Produzieren und Präsentieren: Fertigkeiten zur kreativen und sinnvollen Nutzung digitaler Werkzeuge, um eigene Medienprodukte zu erstellen und zu präsentieren,
  5. Analysieren und Reflektieren: Die Kompetenz, Medieninhalte und Mediennutzung kritisch zu hinterfragen und ethische sowie gesellschaftliche Auswirkungen der Medienwelt zu reflektieren,
  6. Problemlösen und Modellieren: Fähigkeiten, um mit digitalen Technologien Probleme zu identifizieren, Lösungswege zu entwickeln und zu realisieren, oft mithilfe von Algorithmen und Modellen.

Ab 2019: Kernlehrpläne

Ab dem Jahr 2019 wurden die Kernlehrpläne in NRW schrittweise angepasst, um die in den vorherigen Jahren gesetzten Standards der Medienkompetenz in den Schulalltag zu integrieren. Dadurch wurden digitale Kompetenzen des Medienkompetenzrahmens in die jeweiligen Fachcurricula eingebunden, sodass sie fächerübergreifend und systematisch unterrichtet werden können.

2020: Referenzrahmen Schulqualität NRW

Der im Jahr 2020 veröffentlichte Referenzrahmen für Schulqualität in NRW[5] bot einen umfassenden Standard für die Beurteilung und Entwicklung von Schulen, auch in Hinblick auf digitale Bildung. Er legt Qualitätskriterien für das digitale Lernen und die Nutzung digitaler Medien im Unterricht fest und bietet Orientierung für Schulen, wie sie ihre digitalen Angebote gestalten und ausbauen können.

2020: Orientierungsrahmen und Impulspapier I

Ebenfalls 2020 wurde ein Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung veröffentlicht, der den Schulen zusätzliche Leitlinien zur digitalen Bildung bot. Die Broschüre „Lehrkräfte in der digitalisierten Welt“[6] beschreibt die Anforderungen und Kompetenzen, die Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen im Zuge der Digitalisierung erwerben sollen, um eine zukunftsorientierte Bildung zu fördern.

Ergänzt wurde der Orientierungsrahmen durch das „Impulspapier I – Lernen auf Distanz“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW[7], welches Lehrkräften Leitlinien für den digitalen Unterricht in Phasen, in denen Präsenzunterricht nicht möglich ist, beispielsweise während der COVID-19-Pandemie, bot. Technik sollte lediglich unterstützend wirken, während die Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden im Mittelpunkt stehen sollte. Tools und Apps wurden nur so weit eingesetzt, wie sie nötig waren, um persönliche Interaktionen zu ermöglichen und Lernprozesse zu begleiten. Rückmeldungen durch Mitschüler (Peer-Feedback) wurden als wertvolle Ergänzung zum Lehrenden-Feedback gesehen, um die Interaktion sowie die Reflexion der Lernenden über ihre eigenen Arbeiten zu fördern.

2020: Handreichung zur Verknüpfung von Präsenz und Distanzunterricht

Die Corona-Pandemie machte 2020 deutlich, wie wichtig eine flexible Verbindung von Präsenz- und Distanzunterricht ist. NRW veröffentlichte dazu eine Handreichung[8], die Schulen dabei unterstützen sollte, hybride Unterrichtsmodelle zu entwickeln und durchzuführen. Diese Handreichung richtete sich sowohl an die technische als auch die didaktische Gestaltung von Distanzunterricht und der Kombination mit Präsenzunterricht.

2021: KMK-Ergänzung

Die Ergänzung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ zur Strategie der Kultusministerkonferenz ‚Bildung in der digitalen Welt’“ vom 09.12.2021[9] hat das Ziel, alle Schüler auf eine digital geprägte Gesellschaft vorzubereiten. Sie gliedert sich in zwei Hauptbereiche „Lernen“ und „Lehren“. Ziel im Bereich „Lernen“ ist es, Kompetenzen in einer Kultur der Digitalität zu fördern. Diese umfassen unter anderem kritisches Denken, Selbststeuerung und die Fähigkeit zur Kollaboration, aber auch eine neue Prüfungskultur durch Anpassung der Prüfungsformate, um digitale Kompetenzen angemessen zu überprüfen. Im Bereich „Lehren“ werden Auswirkungen auf die Schulentwicklung beschrieben. Die digitale Transformation ist eine zentrale Aufgabe und umfasst fünf Dimensionen: Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung, Kooperationsentwicklung, Technologieentwicklung und Organisationsentwicklung. Insbesondere die Gestaltung von digitalen Lehr-Lernprozessen durch die Kombination analoger und digitaler Methoden zur Förderung selbstgesteuerten und kollaborativen Lernens wird in den Vordergrund rücken. Dabei wird es als notwendig angesehen, die Kompetenzen der Lehrkräfte systematisch zu erweitern. Dies ist nicht zuletzt auch Aufgabe einer zukunftsfähigen Lehrerbildung, die den Herausforderungen der digitalen Bildung gerecht wird. Zusammenfassend hebt die ergänzende Strategie hervor, dass digitale Bildung nicht nur Techniknutzung ist, sondern eine umfassende Kulturveränderung erfordert, die auf individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und innovative Prüfungsformate setzt.

2022: Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 23.02.2022[10] wurde das Schulgesetz an die Erfordernisse digitalen Unterrichts zum Beispiel durch die Nutzung von Videokonferenzsystemen oder Lernplattformen angepasst. Artikel 8 SchulG erhielt einen neuen Absatz 2: „Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags kann die Schule bereitgestellte Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form nutzen.“ Auch der § 120 SchulG, bei dem es um den Schutz der Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern geht, wurde angepasst. Absatz 5 lautet: „Die Schule darf für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Eltern verarbeiten, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für den Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen (§ 8 Absatz 2); in diesem Rahmen sind die Schülerinnen und Schüler zur Nutzung verpflichtet.“[11]

2022: Impulspapier II und Digitale Fortbildungsoffensive NRW

Im Jahr 2022 folgte das „Impulspapier II“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen[12]. Es beschreibt vier zentrale Entwicklungsbereiche für das Lernen in der digitalen Welt und betont die Wichtigkeit eines gemeinsamen Verständnisses für digitale Bildung. Diese Bereiche umfassen die kontinuierliche Entwicklung des schulischen Zukunftsbildes, die Anpassung an die Lebens- und Arbeitswelten der Schülerinnen und Schüler, die zukunftsorientierte Gestaltung des Unterrichts und die veränderten Rollen der Lehrkräfte. Eine Tabelle am Ende des Dokuments fasst diese Bereiche in Spalten zusammen und hebt zentrale Leitideen hervor. Die Spaltenüberschriften umfassen die Kernaspekte der Entwicklungsbereiche, wie z. B. „Umsetzung und stetige Weiterentwicklung des schulischen Zukunftsbildes“, „Persönlichkeitsentwicklung, Lebens-/Arbeitswelten und Lernen der Schülerinnen und Schüler“, „Zukunftsgerichtete Gestaltung von Unterricht und schulischen Lernprozessen“, und „Veränderte Rollen und kontinuierliche Professionalisierung von Lehrkräften“. Jede Spalte führt spezifische Ziele und Methoden auf, die Schulen bei der Umsetzung unterstützen sollen, wie die Förderung von Medienkompetenz, die Einbindung moderner Bildungsmedien und die Verstärkung der Kollaboration und Partizipation aller Beteiligten.

Gleichzeitig startete im März 2022 die „Digitale Fortbildungsoffensive NRW“[13], ein Programm zur umfassenden Schulung von Lehrkräften in digitalen Kompetenzen und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Diese Offensive hatte das Ziel, die digitale Bildung nachhaltig in den Schulalltag zu integrieren und Lehrkräfte fortlaufend zu unterstützen.

2023: Handlungsleitfaden des MSB zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen

Der Handlungsleitfaden des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2023[14] behandelt den Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen, insbesondere in Bildungskontexten, und gibt Empfehlungen für deren Nutzung in Schulen. Er bietet eine Orientierung, wie Schulen KI-Anwendungen sinnvoll und verantwortungsvoll in den Schulalltag integrieren können, um Lernende für die digitale Welt vorzubereiten. Systeme wie ChatGPT können Texte generieren, strukturieren und analysieren und werden zunehmend für kreative, organisatorische und bildungsrelevante Zwecke genutzt. Sie können jedoch auch Fehlinformationen oder ungenaue Inhalte erzeugen und basieren oft auf westlich geprägten Trainingsdaten, was kritisches Denken erfordert. Lehrkräfte sollen Schüler sensibilisieren, die Antworten kritisch zu hinterfragen und Fakten von möglichen Vorurteilen zu trennen. Schulen sollten offen für die Möglichkeiten von KI sein und deren Nutzung reflektiert in den Unterricht integrieren. Ein pauschales Verbot wird abgelehnt; stattdessen wird ein verantwortungsbewusster Umgang betont, der auch die Medienkompetenz der Schüler stärkt. Der Einsatz von KI muss den Datenschutzvorgaben entsprechen. Besonders der Umgang mit personenbezogenen Daten sollte sorgfältig geprüft werden. Eigene Geräte oder Accounts der Schüler für KI-Nutzung werden derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht empfohlen. KI könnte unterstützend wirken, z. B. durch automatisiertes Feedback, Übungen und die Erstellung von Lernmaterialien. Aufgaben sollten so gestaltet sein, dass sie eigenständige kreative und analytische Leistungen erfordern, die nicht ausschließlich durch KI erfüllt werden können. Dazu zählen projektbasierte und individuell anpassbare Aufgaben sowie formative Assessment-Methoden. Nutzen für Lehrkräfte: Lehrkräfte können KI für Unterrichtsvorbereitung oder die Erstellung von Differenzierungs-materialien nutzen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI wird als unverzichtbar für zukünftige Bildungsanforderungen gesehen.

Das Leibniz-Gymnasium hat die Eltern- und die Schülerschaft im Mai 2023 auf der Grundlage des Handlungsleitfadens durch Informationsschreiben über diese Regelungen informiert, sie sind auf der Homepage der Schule verlinkt.[15]

2024: Europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU AI Act)

Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz[16] ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und gilt seitdem unmittelbar, auch für öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen. Sie zielt darauf ab, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung künstlicher Intelligenz in der EU zu fördern und gleichzeitig potenzielle Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte der EU-Bürger zu schützen. Es gibt einen risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden in verschiedene Risikokategorien eingeteilt. Es gelten Transparenzpflichten: KI-Systeme müssen immer als solche zu erkennen sein, also zum Beispiel Lernassistenten. Lehrkräfte müssen die endgültige Entscheidung über Noten und Bewertung von Schülerleistungen haben. Es gelten Informationspflichten über den Einsatz solcher Systeme. Lehrkräfte sowie Schüler und Schülerinnen müssen im technischen, rechtlichen und ethischen Umgang mit KI-Systemen geschult werden. Eingesetzte Lernplattformen müssen den Vorgaben der DSGVO entsprechen und sollten über geschützte Zugänge genutzt werden. Die Eingabe personenbezogener Daten in KI-Systeme ist zu vermeiden. KI-generierte Inhalte sind als solche zu kennzeichnen.

2024: Handlungsempfehlung der KMK zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Die Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10.10.2024[17] adressiert den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der schulischen Bildung und beleuchtet Chancen und Herausforderungen dieser Technologie. Sie identifiziert fünf zentrale Bereiche: Einfluss auf Lernen und Didaktik, Veränderungen in der Prüfungskultur, die Professionalisierung von Lehrkräften, Regulierungsfragen sowie Zugangsaspekte im Kontext von Chancengerechtigkeit. Ziel ist es, den reflektierten, sicheren und ethisch verantwortungsvollen Einsatz von KI in Bildungsprozessen zu fördern und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Lernenden zu gewährleisten. Diese Empfehlungen sollen eine gemeinsame Basis schaffen und zur Entwicklung spezifischer Standards und Prüfverfahren für KI-gestützte Anwendungen beitragen.

2024: Neufassung der Richtlinien – Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

Die neuen Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen vom 18.07.2024 werden am 01.08.2025 in Kraft treten.[18] Auch sie betonen die Wichtigkeit des Erwerbs von Medienkompetenz und digitalen Schlüsselkompetenzen, auch im Umgang mit Künstlicher Intelligenz: „Die Entwicklung von Medienkompetenz und digitalen Schlüsselkompetenzen sind wichtige Ziele dieses schulischen Lernens. In einem zeitgemäßen Unterricht verschränken sich digitale und analoge Zugänge. In einer Kultur der Digitalität gehört hierzu auch die reflektierte Auseinandersetzung mit und der lernförderliche Einsatz von Künstlicher Intelligenz in schulischen und unterrichtlichen Zusammenhängen.“[19]


[1] CC BY-SA 4.0 QUA-LiS.

[2] https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[3] https://www.bildungsserver.de/onlineressource.html?onlineressourcen_id=60947 [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[4] https://www.lernen-digital.nrw/bezugsdokumente/medienkompetenzrahmen-nrw [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[5] https://www.schulentwicklung.nrw.de/referenzrahmen/broschuere.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[6] https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/lehrkraefte_digitalisierte_welt_2020.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[7] https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/impulspapier_lernen-auf-distanz.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[8] https://xn--broschren-v9a.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[9] https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Lehren-und-Lernen-Digi.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[10] https://bass.schul-welt.de/19625.htm [zuletzt abgerufen am 10.11.2024].

[11] SchulG NRW, https://bass.schul-welt.de/6043.htm [zuletzt abgerufen am 10.11.2024].

[12] https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/impulspapier_ii_zentrale_entwicklungsbereiche  _220303.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[13] https://www.schulministerium.nrw/digitale-fortbildungsoffensive [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[14] https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/handlungsleitfaden_ki_msb_nrw_230223.pdf [zuletzt abgerufen am 10.10.2024].

[15] https://www.leibniz-gymnasium-essen.de/files/46/KI_ChatGPT_Handreichung_Eltern_Mai2023.pdf und https://www.leibniz-gymnasium-essen.de/files/46/KI_ChatGPT_Handreichung_SuS_Mai2023.pdf [zuletzt abgerufen am 03.11.24].

[16] https://artificialintelligenceact.eu/de/das-gesetz/ [zuletzt abgerufen am 10.11.2024].

[17] https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf [zuletzt abgerufen am 28.10.24].

[18] https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upload/RiLi2024/RiLi_allgb_Schulen_2024_10_04.pdf [zuletzt abgerufen am 10.11.2024).

[19] Ebenda, S. 14.